Zwei fremde Menschen stoßen aufeinander, keiner weiß, was der andere denkt und in welcher Form er auf das Zusammentreffen reagiert. Wie äußert sich der kollektive Wille, wenn gemeinsames Denken und Sprechen nicht möglich sind? Nur wenn die Freiheit der Bürger einer Gesellschaft garantiert ist, dazu gehört die körperliche, die geistige, die Informationsfreiheit, die Redefreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Freiheit Zeit zu haben ohne zu hungern und die Menschen die Wahrheit, ihre innerste Überzeugung, ihren freien Willen äußern, dann kann aus der Summe der Äußerungen eine demokratische Entscheidung erfolgen. Diese Entscheidung zu suchen und in Gesetz zu gießen, diese Aufgabe haben die Regelungsinstanzen der demokratischen Gesellschaft. Die Demokratie ist die natürliche, logische unverzichtbare Entscheidungsstruktur, wenn davon ausgegangen wird, dass alle Individuen die gleichen Rechte haben. Haben die Individuen einer Gesellschaft nicht die gleichen Rechte, so wäre die natürliche Reduktion der Ungleichheit gleichsam der Zustand, der vor Beginn der zivilen Gesellschaft bestand. Ein bestehender Regelungsapparat als rudimentärer Rest der demokratischen Gesellschaft wird dann missbraucht, um die natürliche Unzulänglichkeit zu kompensieren oder die natürliche Macht noch zu verstärken. Dadurch entsteht der Gesellschaft ein Nachteil, der dem nicht sozialisierbaren natürlichen Gerechtigkeitsempfinden eines durchschnittlichen Individuums widerspricht und einen Aufstand nach sich zieht. Stefan Wischnowski Italien am 29.07.2003 |